Gesetze / Oberflächengewässerverordnung
OGewV§ 1 Zweck
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 OGewV →
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